Wahlpraxis bedeutet, dass es sich um eine therapeutische Wahleinrichtung handelt. Das heißt, dass Sie die Rechnung nach Beendigung der Therapieserie begleichen und Sie diese anschließend zur teilweisen Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Dafür benötigen Sie die Originalüberweisung, Originalrechnung und die Zahlungsbestätigung.
Der Selbstbehalt kann bei entsprechender Zusatz-, oder Unfallversicherung geltend gemacht werden.